Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Produkte und Leistungen der Hinzself Production GmbH, Biberstrasse 35, 50678 Köln (Stand: 16.12.2017).

§ 1 Allgemeines
Nachfolgend aufgeführte Bedingungen sind alleinige Grundlage für sämtliche Lieferungen und Leistungen aus unserer Geschäftstätigkeit, welche sich ausschließlich an Gewerbekunden im Sinn des § 14 BGB richtet. Davon abweichende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner/Kunden werden ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht anerkannt.
1.2 Jegliche Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
1.3 Sämtliche Leistungen werden zu den am Tag des Vertragsabschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
1.4. Wir behalten uns das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern bzw. anzupassen.

§ 2 Angebot
2.1 Die Ausschreibung der Artikel auf unserer Webseite (https://www.stirandstraw.com) sind freibleibend und unverbindlich ohne rechtliche Bindung. Für Ausschreibungsfehler von unseren Herstellern/Lieferanten übernehmen wir keine Haftung.

§ 3 Bestellung/ Vertragsabschluss
3.1 Bestellungen erfolgen ausschließlich per Email, sofern nicht anders vereinbart. Der Bestelleingang wird durch eine Email unserseits bestätigt. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
3.2 Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden zu einer Bestellung oder einem abgeschlossenen Vertrag bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
3.3 Der Schriftform genügen auch Computer-Faxe, durch EDV erstellte Auftragsbestätigungen oder Emails, wenn diese nicht vom Lieferanten unterschrieben sind.
3.4 Angaben des Lieferanten in Angeboten und anderen Unterlagen wie Prospekten, Internet-Seiten, Veröffentlichungen usw. sind ungefähre Angaben, soweit diese vom Lieferanten nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder bestätigt werden. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
3.5 Lieferant und Besteller können ihre Rechte aus dem Vertrag nur im gegenseitigen Einverständnis abtreten.

§ 4 Lieferbeschränkungen
4.1 Produktabweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Abmessungen, technischer Details und ähnlicher Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den Besteller/ Käufer zumutbar bleibt.
4.2 Wir behalten uns das Recht der Ersatzlieferung gleichwertiger Produkte hinsichtlich von Preis und Eigenschaften vor, wenn
- gravierende Abweichungen aufgrund von Weiterentwicklungen der Produkte entstehen
- die Lieferbarkeit unvorhergesehen nicht gegeben ist.
4.3 Ist aufgrund der genannten Faktoren keine Ersatzlieferung möglich, können wir vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies wird dem Kunden mitgeteilt und bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Zuge sofort erstattet.
4.4 Auf Wunsch des Bestellers kann auf dessen Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen werden.

§ 5 Preise
5.1 Alle Preisangaben sind Nettopreise in Euro ab Lager/Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Eventuelle Zusatzkosten für Verpackung, Verladung, Versand, Versicherungen, Zölle und sonstige Abgaben sind nicht eingeschlossen und werden vom Kunden getragen.
5.3 Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen.

§ 6 Versandkosten
6.1 Jegliche Versandkosten sind nicht in den ausgeschriebenen Preisen enthalten und werden vom Kunden getragen.

§ 7 Zahlungen
7.1 Die Zahlung des Gesamtpreises erfolgt per Vorkasse, sofern nicht anders vereinbart.
7.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
7.3 Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können.
7.4 Zahlungen aus dem Ausland haben für uns lastenfrei ohne jeden Abzug von Bankgebühren und Courtagen zu erfolgen. Sämtliche anfallenden Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen.
7.5 Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers nach dem Zugang der Auftragsbestätigung oder wird dem Lieferanten nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers Bedenken bestehen, so ist er berechtigt, vom Besteller unabhängig von den im Einzelfall vereinbarten Zahlungsbedingungen Vorauszahlungen nach Fertigungsfortschritt oder Sicherheit in der Höhe der vom Besteller zu erbringenden Gegenleistung zu verlangen. Die Sicherheit kann nur durch die selbstschuldnerische, unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

§ 8 Lieferung, Versand und Gefahrenübergang
8.1 Teillieferungen sind zulässig.
8.2 Angaben zu Lieferzeiten sind für uns unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit Zahlungseingang auf unserem Bankkonto.
8.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträgliche eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten. Wegen derartiger Ereignisse sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um entsprechende Dauer und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die abgegebene Erklärung unserer Vorlieferanten oder eines Unterlieferers gilt als ausreichender Beweis dafür, dass wir an der Lieferung oder Leistung gehindert sind.
8.4 Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferzeiten, die wir zu vertreten haben, stehen dem Käufer folgende Ansprüche zu:
- Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Fall unseres Verzuges und angemessener schriftlicher Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach Ablauf der Nachfrist möglich.
- Im Falle unseres Verzuges kann eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges insgesamt höchstens 5 % des Rechnungswertes inkl. Mehrwertsteuer und Transportversicherung der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden. Darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen, außer wir würden im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, zwingend haften.
8.5 Wir weisen darauf hin, dass die Ware bei Anlieferung im Beisein des Fahrers auf Transportschäden kontrolliert werden muss. Achten Sie auch auf verdeckte Schäden, die durch die Verpackung eventuell, augenscheinlich nicht sofort erkennbar sind. Alle Schäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem Kunden gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.
8.6 Die Wahl der Versandart bleibt mangels anderslautender Vereinbarung uns überlassen. Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch Fahrzeuge oder Fahrer im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden, es sei denn, dass es sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden handelt.
8.7 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort zu überprüfen und bei einwandfreiem Zustand anzunehmen.

§ 9 Gewährleistung/Mängelhaftung
9.1 Festgestellte offensichtliche Mängel bei Eingangsprüfung der gelieferten Ware sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, innerhalb der Frist von drei Tagen.
9.2 Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9.2 Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Gefahrübergang. Die aktuellen Gewährleistungsfristen und -bedingungen bzw. Garantiefristen- und -bedingungen des Herstellers können jederzeit bei uns angefordert werden.
9.3 Wir übernehmen keine Gewährleistung für Produkte bzw. Geräte, für die der Hersteller keine Gewährleistung bietet.
9.4 Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.
9.5 Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder die unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner werden Gewährleistungsansprüche wegen eines Fehlers ausgeschlossen.
9.6 Verschleißteile sind generell von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.7 Garantie besteht nur, wenn diese von uns ausdrücklich in unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen zu dem entsprechenden Artikel ausgewiesen wurde. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
10.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

§ 11 Schadensersatzansprüche durch uns
11.1 Tritt der Kunde vom geschlossenen Vertrag bzw. Bestellung zurück oder erfüllt diesen nicht, erheben wir eine Entschädigung von 20 % der Bruttoauftragssumme. Ist der Lieferungsgegenstand bereits im Auslieferungsprozess, besteht keine Möglichkeit der Stornierung.
11.2 Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Allgemeine Haftungsbegrenzung
12.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht.
12.2 Beschränkt ist die Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Bei Verzugshaftung ist die Haftungssumme auf 5% des Auftragswertes beschränkt.
12.3 Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt eine Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch uns dar.
12.4 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma Hinzself Production für von diesen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 13 Schutzrechte, Vertraulichkeit
Muster, Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Datenträger nebst den gespeicherten Daten sowie sonstige Unterlagen und Informationen, die dem Besteller überlassen werden, bleiben Eigentum des Lieferanten. Entsprechende Urheberrechte sind vom Besteller zu beachten und verbleiben beim Lieferanten. Vom Lieferanten als vertraulich bezeichnete Unterlagen, Computerdateien und sonstige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 14 Datenschutz
Die im Zusammenhang des geschäftlichen Kontakts mitgeteilten Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, übermittelt und genutzt.

§ 15 Schlussbestimmungen/ Gerichtsstand
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Köln, Deutschland.
15.3 Vorsorglich bitten wir bei Formfehlern oder wettbewerbsrechtlichen Problemen um Kontaktaufnahme zur einfachen Berichtigung. Abmahnungen nebst anwaltlicher Kostennote weisen wir ohne vorherige Kontaktaufnahme im Hinblick auf die Schadenminderungspflicht als unbegründet zurück.

§ 16 Salvatorische Klausel
Sofern eine der vorstehenden Regelungen unwirksam ist oder werden sollte beziehungsweise nichtig ist, so bleibt der Vertag im Übrigen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt automatisch diejenige gesetzliche Regelung, die den rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.